
Schwerpunktausgabe »Holzbau« anlässlich des »IHF« in Innsbruck
Deutscher Holz-Anzeiger
Deutsche Holzwirtschaft
Der Holzkäufer
Heute mit
Holzbau
Holzindustrie
Komplexe Vorgaben
für Bauprodukte
50 Hersteller, Händler und
Dienstleister informierte das Eco-
Institut über den Stand zu Formaldehyd
Holzhandel
BHB verdoppelt
Wachstumsprognose
Der Handelsverband Heimwerken,
bisherige Wachstumsprognose für
den Gesamtumsatz 2019 von
1,5 % auf +3,0 % an. Å==Seite 1043
DRW-Verlag Weinbrenner GmbH & Co. KG, 70771 Leinfelden-Echterdingen ZKZ 3843
Postvertriebsstück Deutsche Post AG Entgelt bezahlt
und VOC-Emissionen bei
Bauelementen. Å==Seite 1039
Bauen und Garten hebt die
Forstwirtschaft
Ist das Schlimmste
überstanden?
Die allgemeine Geschäftslage der
Forstbetriebe in Deutschland ist
unverändert schlecht. Ende November
berichten zwei Drittel der
Meldebetriebe von einer schlechten
Geschäftslage. Å==Seite 1044
Unserer heutigen Ausgabe liegen
Prospekte von Forum Holzbau und
Infro e. K. bei.
Deutsche Holz-Zeitung
Deutscher
Holzverkaufs-Anzeiger
UNABHÄNGIGES ORGAN FÜR DIE FORST- UND HOLZWIRTSCHAFT
Freitag, 29. November 2019 145. Jahrgang · Nr. 48
Beanstandungen
schlagen Wellen
Bauern zeigen Flagge in Berlin
Respekt, was die Bauern da auf die
Beine gestellt haben. Schon seit dem
Wochenende rollten tausende Trecker
Trendwende bei
Polstermöbelindustrie
Absatz in die Eurozone wächst zweistellig
Baden-Württemberg fördert Schadholzaufarbeitung
Rückwirkende Förderung von 3 Euro/Fm geplant – Forstkammer spricht von »Tropfen auf den heißen Stein«
Baden-Württemberg bringt eine rückwirkende
Aufarbeitungshilfe für das
laufende Jahr zur Beseitigung der Folgen
von Extremwetterereignissen im
Wald auf den Weg, wie das Ministerium
für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
am 21. November in
Stuttgart bekannt gab.
Zuwendungsfähig sind die Mehrausgaben
für die Aufarbeitung und Räumung
von Schadflächen. Das Land beabsichtigt,
die Aufarbeitung betroffener Hölzer
mit 3 Euro/Fm ohne Rinde zu fördern.
Die Förderung wird gewährt, sofern
der Waldbesitzer die Aufarbeitung
von Zufälliger Nutzung im Jahr 2019
dokumentieren kann – etwa durch eine
Holzliste. Dieser Nachweis muss ferner
mit eine Plausibilisierung durch den zuständigen
Revierleiter bestätigt werden.
Förderempfänger sind Privatwaldbesitzer
mit bis zu 200 ha forstlicher Betriebsfläche
und Forstwirtschaftliche
Zusammenschlüsse, die Sammelanträge
für solche Waldbesitzer stellen.
Die Zuwendung wird ab einer Bagatellschwelle
von 250 Euro je Waldbesitzer
ausbezahlt. Für forstwirtschaftliche
Zusammenschlüsse gilt die Schwelle
von 1000 Euro. Bewilligungen und Auszahlungen
sollen mit Inkrafttreten der
Rechtsgrundlage „VwV Aufarbeitungshilfe
2019“ noch in diesem Jahr erfolgen,
sofern die ausgefüllten Anträge den
unteren Forstbehörden bis zum 6. Dezember
vorliegen.
Da bislang nicht sichergestellt ist, ob
diese rückwirkenden Mittel auch noch
im kommenden Jahr zur Verfügung stehen
werden – der Vorbehalt der Verfügbarkeit
für das Jahr 2020 wurde explizit
benannt – sollte dieser Termin von den
betroffenen Waldbesitzern unbedingt
eingehalten werden. „Die anhaltende
Dürre der Jahre 2018 und 2019 führte in
den Wäldern Baden-Württembergs im
Jahr 2019 zu einer dramatischen Waldschutzsituation
.... Vor allem im
Kleinprivatwald hat diese Waldschutzsituation
als Folge höherer Gewalt teilweise
existentielle Folgen. An dieser
Stelle werden wir entsprechende Hilfe
gewähren“, so der zuständige Minister
Peter Hauk.
Landesweit fielen 2018 rund 4 Mio.
Fm Schadholz an, im laufenden Jahr
sind es bereits 5 Mio. Fm. Laut einer
Mitteilung des Landwirtschaftsministeriums
vom 25. November werden damit
die Prognosen von bis zu 6,3 Mio. Fm
zwar nicht erreicht – was aber kein
Grund zur Entwarnung sei. Landesforstpräsident
Max Reger kommentierte:
„Die Schäden sind in manchen Regionen
brachial.“
Der Ende Oktober vorgestellte Waldzustandsbericht
des Landes weist zudem
aus, dass aktuell rund 43% der
Waldfläche als deutlich geschädigt gelten.
Die Forstkammer Baden-Württemberg
bezeichnete die Maßnahme in einer
ersten Stellungnahme als „Tropfen
auf den heißen Stein“ – mehr als eine
geringfügige Entlastung der Waldbesitzer
könne so nicht realisiert werden.
Trotzdem wurde die Mitteilung als
wichtiges Signal gesehen: „Das ist der
von vielen Waldbesitzern lange erwartete
erste Schritt zur Umsetzung des Notfallplans
und damit zu besserer Hilfe für
die Waldbesitzer angesichts der dramatischen
Klimaschäden im Wald“, erklärte
Forstkammer-Präsident Roland Burger
anlässlich der Bekanntgabe.
Å Å
Unterlagen für die Antragsstellung
sind unter dem folgenden Link zugänglich
www.landwirtschaftbw.info
Suche nach Lösungen für Containertransport
Die Polizei in Hessen hat mit ihren
Kontrollen und Beanstandungen von
Stammholztransporten in Iso-Containern
(vgl. HZ Nr. 47 vom 22. November)
eine Dynamik ausgelöst, an deren
Ende eine rechtssichere Lösung stehen
kann, die bisher bestehende Gefahren
beim Straßentransport senkt, bzw.
zeigt, wie hoch die Gefährdungen tatsächlich
sind.
Am 21. November trafen sich in Kassel
Vertreter der Holzexporteure, Spediteure
und der Forst- und Holzwirtschaft zu
einem Krisentreffen, das Ruschen Cetinköprülü
von der German-Timber-
Company (GTC), Aschaffenburg, kurzfristig
organisiert hatte. Sein Unternehmen
hatte früh damit begonnen, den
Export von in Massen anfallendem
Schadholz nach China zu organisieren,
wegen der aktuellen Situation jedoch
z. B. einen Anschlussvertrag mit Hessen
Forst über 200 000 Fm auf Eis legen
müssen. In Kassel hielten Holger Lemmer,
Landesamt für Zentrale Polizeiliche
Dienste NRW, und der Sachverständige
für Ladungs-/Transportsicherheit
Wolfgang Schlobohm Vorträge zur
aktuellen Rechtslage und zur Situation
beim Transport von Stammholz in Iso-
Containern. Zudem wurden kurz- und
mittelfristige Lösungsansätze diskutiert.
Aktuell beziehen sich Polizei und
BAG zur Beurteilung der Gefährdung
auf den CTU-Code, weil es keine
anderen allgemein gültigen Regeln für
die Ladungssicherung von Stammholz
in Containern gibt (allgemein greift u. a.
§ 22 der StVO). Liegen Gutachten vor,
stehen diese wohl über dem CTU-Code,
der lediglich eine Richtlinie darstellt.
Als Reaktion auf Beanstandungen
durch Polizei und BAG, die inzwischen
aus fast jedem Bundesland gemeldet
werden, wurden und werden daher u.a.
im Auftrag von Holzexporteuren, Speditionen
und Hessen-Forst Fahrversuche
mit unterschiedlichen Sicherungssystemen,
aber auch ohne durchgeführt,
die als Grundlage für Gutachten dienen
sollen. Diese beschreiben jedoch lediglich
den Einzelfall.
Zudem könnte die Polizei auch Gutachten
verwenden, die zu einem anderen
Ergebnis kommen. Die Bundesvereinigung
des Holztransport-Gewerbes
strebt daher eine durch Vertreter
der Behörden, Ministerien und Praktiker
erarbeitete allgemein gültige Verladeempfehlung
an, so wie sie vor Jahren
für Rundholz erstellt wurde, erklärt Geschäftsführer
Marco Burkhardt.
Der Ladungssicherungsexperte von
der Polizei in NRW, Holger Lemmer,
geht davon aus, dass wegen des hohen
Bedarfs für ein solches Regelwerk, der
auch in den zuständigen Ministerien
angekommen ist, und den bereits laufenden
Gutachten die Erstellung vergleichsweise
schnell gehen könnte. Er
hoffe, dass auch die von Unternehmen
in Auftrag gegebenen Gutachten für
dieses Vorhaben zur Verfügung gestellt
werden.
Den Holztransporteuren empfiehlt
die Bundesvereinigung des Holztransport
Gewerbes als Sofortmaßnahme,
sich von den Kunden eine genaue Verladeanweisung
geben zu lassen, diese
exakt zu befolgen und sie für den Kontrollfall
mitzuführen.
Bisher wurden wohl offenbar überwiegend
Container mit äußerlich erkennbaren
Schäden beanstandet, was
nachvollziehbar ist, da Schäden an den
Versteifungsstrukturen die Gefahr eines
Totalversagens der Containerwand bei
entsprechenden Fahrsituationen erhöhen
können. Zur Erhöhung der Sicherheit
kann folglich auch beitragen, darauf
zu achten, dass die verwendeten Container
keine Vorschäden haben und bei der
Verladung selbst keine Schäden entstehen.
Die Gefahr eines Überschwappens
des Problems in den Bereich Schnittholztransport
sieht der Präsident des
Deutschen Holzwirtschaftsrates
(DHWR), Steffen Rathke, nicht. Anfragen
des Verbandes hätten ergeben, dass
Schittholzstapel, die (mit Stahlbändern)
umreift sind und formschlüssig im Container
stehen, nicht beanstandet werden,
weil sie nach aktuellem Stand als
sicher eingestuft werden.
Bei der Mitgliederversammlung des
Verbandes des deutschen Polstermöbelindustrie
VdDP, Herford, am 14.
November in Diepenau, in den Räumen
der Polipol-Gruppe, gab Jan
Kurth eine Einschätzung zur aktuellen
Lage der Branche.
Demnach stehen die deutschen Hersteller
nach wie vor unter großem (Import)
Druck, wie der Verband am 22.
November mitteilte. Weiter führte
Kurth dazu aus: „Nach einem insgesamt
unbefriedigenden ersten Halbjahr 2019
hat sich der bisherige Negativtrend (jedoch)
umgekehrt und insbesondere die
Inlandsnachfrage trägt die Wachstumsimpulse
seit Juli. Bezogen auf die Auftragseingänge
aus dem Ausland fällt die
Eurozone ins Auge, die zuletzt mit
zweistelligen Zuwachsraten glänzt.“ Jan
Kurth übernimmt zum 1. Januar 2020
die Geschäftsführung des VdDP, zusammen
mit Rechtsanwalt Klemens
Brand. Im Rahmen der Mitgliederversammlung
wurde Leo Lübke zum neuen
Vorsitzenden des Verbands gewählt
(vgl. Meldung auf Seite 1040).
durch das Land, um sich im
Zentrum Berlins bei einer Sternfahrt
zu vereinigen. So zeigen die Bauern
Flagge, um gegen das negative Bild
der Landwirtschaft vorzugehen, das
immer wieder in der Öffentlichkeit
gezeichnet wird. Und sie fordern
u.a., dass gesellschaftliche Wünsche
wie z.B. mehr Tierwohl, extensivere
Bewirtschaftung (und damit geringerer
Ertrag und Gewinn), die Ausbreitung
der Wölfe und Umweltmaßnahmen
finanziell von der Gesellschaft
getragen werden. Das
kommt einem bekannt vor. Auf einem
Poster fragten Kinder: „Du
Opa, was waren nochmal Bauern?“,
Ausdruck einer Angst um einen Erwerbszweig,
die aktuell auch so
manchen Waldbesitzer umtreibt.
Foto: Landpixel/Mühlhausen